Arbeits- und Gesundheitsschutz
Die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit sind im § 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) geregelt und im Anhang der DGUV Vorschrift 2 konkret erläutert. Daraus ergeben sich unsere Verantwortlichkeiten als Fachkraft für Arbeitssicherheit in Ihrem Unternehmen.
Wir gewährleisten, dass Sie sämtliche Verantwortlichkeiten im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz kennen. Als externe Sicherheitsfachkraft schulen wir Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Unfallprävention sowie in Rechten und Pflichten. Auf diese Weise stellen wir gemeinsam sicher, dass alle Beteiligten ihre Aufgaben im Arbeits- und Gesundheitsschutz kennen und korrekt umsetzen. Regelmäßige Begehungen tragen ebenfalls zur Verbesserung und Aufrechterhaltung der Abläufe in Ihrem Unternehmen bei. Durch effiziente digitale Beratung im Bereich Arbeitsschutz und Unfallverhütung sparen Sie Zeit und Kosten.
Arbeitsschutz- und Gesundheitsschutz
Wir stellen sicher, dass Sie alle Verantwortlichkeiten rund um den Arbeits- und Gesundheitsschutz kennen. Als externe Sicherheitsfachkraft schulen wir die Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden zur Unfallprävention. So stellen wir gemeinsam sicher, dass alle Beteiligten Ihre Aufgaben im Arbeits- und Gesundheitsschutz kennen und richtig umsetzen. Auch regelmäßige Begehungen tragen zur Verbesserung und Erhaltung der Prozesse in Ihrem Unternehmen bei. Sie sparen Zeit und Kosten durch effiziente Beratung im Bereich des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung.
Arbeitsschutz- und Gesundheitsschutz
Wir stellen sicher, dass Sie alle Verantwortlichkeiten rund um den Arbeits- und Gesundheitsschutz kennen. Als externe Sicherheitsfachkraft schulen wir die Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden zur Unfallprävention. So stellen wir gemeinsam sicher, dass alle Beteiligten Ihre Aufgaben im Arbeits- und Gesundheitsschutz kennen und richtig umsetzen. Auch regelmäßige Begehungen tragen zur Verbesserung und Erhaltung der Prozesse in Ihrem Unternehmen bei. Sie sparen Zeit und Kosten durch effiziente Beratung im Bereich des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung.
UNSERE TARIFGRUPPEN
Tarifgruppe 1:
Grundbetreuung für Kleinbetriebe- 1 bis 9 Mitarbeiter
- Zugang zur Projektmanagement-Software
- Regelbetreuung nach DGUV Vorschrift 2
- Schriftliche Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Inkl. Zugang zur THW-Unternehmensberatung-Cloud über eine Web-Plattform. Diese umfasst alle wichtigen Arbeitsschutzaufgaben von Gefährdungsbeurteilung über Protokolle bis hin zum Pandemieplan.
- Inkl. Zugang zur Unterweisungsplattform Mit der E-Learning-Möglichkeit sind Unterweisungen und deren Überwachung ein Kinderspiel, weil wir Ihnen Materialien und ein effektives Werkzeug an die Hand geben, die den Prozess deutlich vereinfachen.
Tarifgruppe 2:
Grundbetreuung für mittelgroße Betriebe - 10 bis 19 Mitarbeiter
- Regelbetreuung nach DGUV Vorschrift 2
- Zugang zur Projektmanagement-Software
- Schriftliche Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Inkl. Zugang zur THW-Unternehmensberatung-Cloud über eine Web-Plattform. Diese umfasst alle wichtigen Arbeitsschutzaufgaben von Gefährdungsbeurteilung über Protokolle bis hin zum Pandemieplan.
- Inkl. Zugang zur Unterweisungsplattform Mit der E-Learning-Möglichkeit sind Unterweisungen und deren Überwachung ein Kinderspiel, weil wir Ihnen Materialien und ein effektives Werkzeug an die Hand geben, die den Prozess deutlich vereinfachen.
- Betriebsbegehung und Erstellung bzw. Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung mit Unterstützung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Tarifgruppe 3:
Grundbetreuung für große Betriebe - ab 20 Mitarbeiter
- Regelbetreuung nach DGUV Vorschrift 2
- Zugang zur Projektmanagement-Software
- Schriftliche Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Inkl. Zugang zur THW-Unternehmensberatung-Cloud über eine Web-Plattform. Diese umfasst alle wichtigen Arbeitsschutzaufgaben von Gefährdungsbeurteilung über Protokolle bis hin zum Pandemieplan.
- Inkl. Zugang zur Unterweisungsplattform Mit der E-Learning-Möglichkeit sind Unterweisungen und deren Überwachung ein Kinderspiel, weil wir Ihnen Materialien und ein effektives Werkzeug an die Hand geben, die den Prozess deutlich vereinfachen.
- Betriebsbegehung und Erstellung bzw. Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung mit Unterstützung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit.
- Teilnahme der Fachkraft für Arbeitssicherheit an der ASA-Sitzung