Arbeitsmedizin
Sind Sie auf der Suche nach professioneller Hilfe im Bereich Arbeitsmedizin? Die THW-Unternehmensberatung steht Ihnen gerne zur Seite. In Zusammenarbeit mit unseren Partnern bieten wir Ihnen umfassende Betreuung an. Die Experten im Bereich Arbeitsmedizin in Ihrer Nähe sind darauf spezialisiert, alle Anforderungen gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und DGUV Vorschrift 2 zu erfüllen.
Unser Ziel ist es, Ihnen eine maßgeschneiderte Lösung anzubieten, die den Anforderungen Ihrer Berufsgenossenschaft entspricht. Wir unterstützen Sie bei der Bestellung zum überbetrieblichen medizinischen Dienst und stehen Ihnen für Beratungen zur Verfügung. Bei Bedarf können unsere Partner Vorsorge- und G-Untersuchungen durchführen, um die Gesundheit Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewährleisten.
Vertrauen Sie auf die THW-Unternehmensberatung in Wagenfeld und profitieren Sie von unserer Erfahrung sowie der Expertise unserer Partnerbetriebe im Bereich Arbeitsmedizin. Unsere Zusage umfasst erstklassige Begleitung durch kompetente Fachkräfte, um die betriebliche Gesundheitsförderung zu maximieren und eine sichere Arbeitsumgebung zu etablieren.
Ihr Partner für
Arbeitsmedizin
Mit unseren Partnern betreuen wir Sie im Bereich Arbeitsmedizin im Rahmen der verfügbaren Einsatzzeit nach Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und DGUV Vorschrift 2 Betriebsmediziner und betriebsmedizinischen Assistenzen aus Ihrer Region.
Ihr Partner für
Arbeitsmedizin
Mit unseren Partnern betreuen wir Sie im Bereich Arbeitsmedizin im Rahmen der verfügbaren Einsatzzeit nach Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und DGUV Vorschrift 2 Betriebsmediziner aus Ihrer Region.
WIE KANN IHNEN DIE THW-UNTERNEHMENSBERATUNG IM THEMA "ARBEITSMEDIZIN" HELFEN?
Die Gewährleistung eines sicheren Arbeitsumfelds ist von entscheidender Bedeutung, um die Gesundheit und das Wohlbefinden Ihrer Mitarbeiter zu schützen. In Zusammenarbeit mit unseren Partnern bieten wir Ihnen umfassende Betreuung im Bereich Arbeitsmedizin gemäß den Bestimmungen des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2. Die DGUV Vorschrift 2 legt fest, dass Unternehmen einen Betriebsarzt benötigen, um die arbeitsmedizinische Betreuung sicherzustellen.
Wir legen großen Wert darauf, mit lokalen Partnern zusammenzuarbeiten, um effiziente und zeitnahe Betreuung im Bereich Arbeitsmedizin zu gewährleisten. Durch enge Zusammenarbeit in Ihrer Region können wir sicherstellen, dass Sie von ihrem fundierten Fachwissen und ihrer Vertrautheit mit den spezifischen Anforderungen vor Ort profitieren.
Vertrauen Sie der THW-Unternehmensberatung und ihren Partnern als Experten für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Gemeinsam helfen wir Ihnen, Ihre arbeitsmedizinischen Verpflichtungen zu erfüllen, Risiken zu minimieren und die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter zu schützen. Kontaktieren Sie uns noch heute, um weitere Informationen zu erhalten und eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zu vereinbaren.