Externer Laserschutzbeauftragter
Rechtssichere Betreuung für Ihren Laserbetrieb
Laser kommen in zahlreichen Branchen zum Einsatz – von der Materialbearbeitung über die Medizintechnik bis hin zu Messverfahren und Showveranstaltungen. Der Betrieb von Lasereinrichtungen birgt jedoch erhebliche Gefährdungen für Augen und Haut. Deshalb verpflichten die DGUV Vorschrift 11 (ehemals BGV B2) und die Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) Betreiber zur Bestellung eines Laserschutzbeauftragten.
Nicht jedes Unternehmen verfügt über eigenes Personal mit der erforderlichen Fachkunde und Zertifizierung. Als externer Laserschutzbeauftragter übernehmen wir die fachliche Betreuung Ihrer Lasereinrichtungen, beraten Sie bei der Umsetzung aller Schutzmaßnahmen und sorgen dafür, dass Sie Ihre gesetzlichen Pflichten rechtssicher erfüllen – ohne eigenes Personal binden zu müssen.
Was macht ein Laserschutzbeauftragter?
Der Laserschutzbeauftragte ist die zentrale Fachperson für den sicheren Betrieb von Lasereinrichtungen. Er unterstützt den Arbeitgeber bei der Umsetzung der Schutzmaßnahmen, überwacht die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und sorgt für lückenlose Dokumentation – damit Sie im Ernstfall und bei Prüfungen abgesichert sind.
Unsere Leistungen als externe vEFK
Bestellung und Betreuung
Formale Bestellung als Laserschutzbeauftragter nach DGUV Vorschrift 11 und OStrV – mit festem Ansprechpartner für alle Fragen zum Laserschutz.
Gefährdungsbeurteilung
Systematische Gefährdungsbeurteilungen für alle Laserarbeitsplätze mit Risikobewertung und abgeleiteten Schutzmaßnahmen – dokumentiert und nachvollziehbar.
Laserbereiche und Schutzzonen
Festlegung und normgerechte Kennzeichnung von Laserbereichen und Schutzzonen – mit Sicherstellung aller technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen.
Betriebsanweisungen
Verständliche, rechtssichere Betriebsanweisungen für den sicheren Umgang mit Lasereinrichtungen der Klassen 1 bis 4 – klar formuliert und praxistauglich.
Unterweisungen
Regelmäßige Unterweisungen Ihrer Mitarbeitenden mit praxisnahem Wissen – für die Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften im Arbeitsalltag.
Schutzausrüstung
Beratung bei Auswahl und Beschaffung von Laserschutzbrillen und weiterer persönlicher Schutzausrüstung – passend zu Ihren Lasereinrichtungen und Einsatzbereichen.
Prüfung und Freigabe
Prüfung neuer Lasereinrichtungen vor der Inbetriebnahme mit Freigabe – inklusive Beratung bei Umbauten, Erweiterungen oder Änderungen im Laserbetrieb.
Dokumentation
Lückenlose Dokumentation aller Maßnahmen, Unterweisungen und Prüfungen – jederzeit verfügbare Nachweise für Behörden, Berufsgenossenschaften und Sachverständige.
Ihre Vorteile mit einem externen Laserschutzbeauftragten
Der Betrieb von Lasereinrichtungen erfordert Fachkunde, regelmäßige Überwachung und lückenlose Dokumentation. Ein externer Laserschutzbeauftragter gibt Ihnen die Sicherheit, alle gesetzlichen Pflichten zu erfüllen – ohne eigene Ressourcen dauerhaft zu binden.
Rechtssicherheit ohne Personalaufwand
Sie erfüllen Ihre gesetzlichen Pflichten nach DGUV Vorschrift 11 und OStrV rechtssicher und lückenlos – ohne eigenes Fachpersonal schulen, zertifizieren oder langfristig binden zu müssen. Die Verantwortung für den Laserschutz liegt in erfahrenen Händen.
Aktuelle Fachkenntnis aus unterschiedlichsten Branchen
Sie profitieren von langjähriger Praxis in Industrie, Medizin, Forschung und Event-Technik. Wir kennen die spezifischen Anforderungen unterschiedlicher Laserklassen und Anwendungen – und bringen dieses Wissen direkt in Ihren Betrieb ein.
Fokus auf Ihr Kerngeschäft
Ihre internen Ressourcen bleiben geschont. Sie konzentrieren sich auf Ihre Produktion, Behandlung oder Forschung – wir übernehmen die fachliche Betreuung, Dokumentation und Überwachung Ihrer Lasereinrichtungen.
Minimierte Haftungsrisiken
Durch professionelle Dokumentation und lückenlose Nachweisführung sind Sie im Ernstfall und bei Prüfungen abgesichert. Sie erhalten klare Handlungsempfehlungen bei Gefährdungen, Mängeln oder Investitionsentscheidungen.
Flexibilität ohne langfristige Bindung
Sie können flexibel auf Veränderungen reagieren – ob neue Lasereinrichtungen, geänderte Einsatzbereiche oder wechselnde Anforderungen. Ohne Zertifizierungsaufwand, ohne Personalrisiko.
Für wen ist ein externer Laserschutzbeauftragter geeignet?
Unsere Leistung richtet sich an Unternehmen und Einrichtungen aller Branchen, die Lasereinrichtungen betreiben und ihre Betreiberpflichten professionell, rechtssicher und ressourcenschonend erfüllen möchten.
Besonders geeignet ist der externe Laserschutzbeauftragte für Industriebetriebe mit Laserschneid-, Laserschweiss- oder Lasermarkieranlagen, die hohe Sicherheitsstandards gewährleisten und gleichzeitig produktiv arbeiten müssen. Medizinische Einrichtungen mit Lasertherapie- oder Diagnosegeräten profitieren von der Kombination aus Patientensicherheit, Mitarbeiterschutz und rechtssicherer Dokumentation.
Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen, die mit Lasern unterschiedlicher Klassen arbeiten, erhalten flexible Betreuung bei wechselnden Versuchsaufbauten und Projektanforderungen. Veranstalter von Lasershow- und Event-Technik sind durch mobile Einsätze und häufig wechselnde Aufbauorte besonders auf kompetente Beratung und rechtssichere Freigaben angewiesen.
Auch Messdienstleister, Labore und Bildungseinrichtungen profitieren von externer Fachkunde – überall dort, wo Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B oder 4 eingesetzt werden und gesetzlich ein Laserschutzbeauftragter erforderlich ist.
So arbeiten wir zusammen
Verstehen, prüfen, betreuen – verlässlich und transparent
Unsere Zusammenarbeit folgt einem klaren Prozess, der Ihnen von Anfang an Sicherheit gibt und alle relevanten Aspekte Ihres Laserbetriebs systematisch erfasst.
Schritt 1: Erstgespräch und Bedarfsklärung
Wir besprechen Ihre Lasereinrichtungen, Einsatzbereiche und Betreuungsbedarfe – unverbindlich und mit dem Ziel, ein klares Bild von Ihren Anforderungen zu bekommen.
Schritt 2: Bestandsaufnahme vor Ort
Wir erfassen alle relevanten Lasereinrichtungen, prüfen den aktuellen Stand der Dokumentation und Schutzmaßnahmen und identifizieren mögliche Handlungsbedarfe.
Schritt 3: Betreuungsplan und Angebot
Auf Basis der Bestandsaufnahme erstellen wir einen individuellen Betreuungsplan mit Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen und Unterweisungsplänen – transparent kalkuliert und mit klarem Leistungsumfang.
Schritt 4: Übernahme der Laserschutzbeauftragten-Funktion
Nach Ihrer Beauftragung übernehmen wir die Funktion des Laserschutzbeauftragten und koordinieren alle erforderlichen Maßnahmen, Unterweisungen und Dokumentationen. Sie haben einen festen Ansprechpartner für alle Fragen.
Schritt 5: Regelmäßige Berichterstattung und Betreuung
Sie erhalten regelmäßige Berichte über den Status Ihrer Lasereinrichtungen, offene Maßnahmen und anstehende Unterweisungen – transparent, nachvollziehbar und jederzeit abrufbar. Bei Fragen, Mängeln oder Änderungen stehen wir Ihnen verlässlich zur Seite.

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