Erstellung Brandschutzordnung Teil A, B, C
Klare Regeln für den Ernstfall
Im Brandfall ist richtiges Verhalten entscheidend – für die Rettung von Menschenleben, die Begrenzung von Schäden und die Unterstützung der Feuerwehr. Die Brandschutzordnung legt fest, welche Verhaltensregeln und Maßnahmen im Brandfall gelten und wie sich alle Personen im Gebäude verhalten müssen.
Die DIN 14096 definiert den Aufbau und Inhalt von Brandschutzordnungen und gliedert sie in drei Teile: Teil A richtet sich an alle Personen im Gebäude, Teil B an alle Mitarbeitenden ohne besondere Brandschutzaufgaben und Teil C an Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben (z. B. Brandschutzhelfer, Evakuierungshelfer).
Die Arbeitsstättenverordnung und die Technische Regel ASR A2.2 verpflichten Arbeitgeber, eine Brandschutzordnung zu erstellen, wenn dies aufgrund der Gefährdungsbeurteilung erforderlich ist.
Wir erstellen Ihre Brandschutzordnung normgerecht, verständlich und rechtssicher – für alle Arten von Betrieben und Einrichtungen.
Was umfasst eine Brandschutzordnung?
Die Brandschutzordnung nach DIN 14096 gliedert sich in drei Teile, die unterschiedliche Zielgruppen ansprechen und jeweils spezifische Verhaltensregeln und Maßnahmen enthalten.
Unsere Leistungen bei der Erstellung von Brandschutzordnungen
Begehung und Analyse
Vollständige Begehung Ihrer Betriebsstätte mit Erfassung aller relevanten Informationen zu Nutzung, Brandschutzeinrichtungen und betriebsspezifischen Anforderungen. Grundlage für eine präzise, rechtssichere Brandschutzordnung.
Teil A – Aushang
Brandschutzordnung Teil A (Aushang) normgerecht nach DIN 14096 – übersichtlich, verständlich und für alle Personen im Gebäude sichtbar. Format A4, druckfertig und aushangbereit.
Teil B – für Mitarbeitende
Brandschutzordnung Teil B mit allen betriebsspezifischen Regelungen und Verhaltensanweisungen – klar formuliert und auf Ihre Nutzung zugeschnitten. Zur Aushändigung und Unterweisung aller Mitarbeitenden.
Teil C – für Brandschutzbeauftragte
Brandschutzordnung Teil C für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben – mit detaillierten Handlungsanweisungen zu Alarmierung, Evakuierung und Feuerwehreinweisung. Praxisnah und rechtssicher.
Aktualisierung und Übersetzung
Aktualisierung bestehender Brandschutzordnungen bei baulichen oder organisatorischen Änderungen. Übersetzung auf Wunsch in weitere Sprachen (z. B. Englisch, Türkisch, Polnisch). Immer aktuell, immer verständlich.
Lieferung und Wartung
Lieferung aller Teile digital und gedruckt, Unterstützung bei der Einführung und auf Wunsch regelmäßige Prüfung im Wartungsvertrag. Langfristig rechtssicher aufgestellt.
Ihre Vorteile mit professionell erstellten Brandschutzordnungen
Eine professionell erstellte Brandschutzordnung sichert Ihre rechtlichen Pflichten nach ArbStättV und ASR A2.2 lückenlos ab. Sie erhöht die Sicherheit Ihrer Mitarbeitenden durch klare, verständliche Verhaltensregeln im Brandfall und minimiert Haftungsrisiken durch normgerechte Dokumentation und lückenlose Nachweisführung. Zudem sparen Sie Zeit und Aufwand – von der Erstellung über die Abstimmung bis zur regelmäßigen Aktualisierung. Sie erhalten professionell gestaltete, gut lesbare Dokumente, die auf Ihre betrieblichen Besonderheiten abgestimmt sind – und können sicher sein, dass alle Teile den aktuellen Normen und Vorschriften entsprechen.
Für wen ist eine Brandschutzordnung erforderlich?
Eine Brandschutzordnung ist für nahezu alle Betriebe und Einrichtungen erforderlich – insbesondere bei erhöhter Brandgefahr, hoher Personenzahl oder besonderen Nutzungen. Überall dort, wo die Gefährdungsbeurteilung dies erfordert oder wo es aus Sicherheitsgründen sinnvoll ist:
- Produktionsbetriebe mit Maschinen, Anlagen und Gefahrstoffen
- Lager- und Logistikunternehmen mit hohen Brandlasten
- Bürogebäude und Verwaltungen mit vielen Mitarbeitenden
- Krankenhäuser, Pflegeheime und Betreuungseinrichtungen mit besonders schutzbedürftigen Personen
- Schulen, Kindergärten und Bildungseinrichtungen
- Hotels, Gaststätten und Veranstaltungsstätten
- Einkaufszentren und Einzelhandelsgeschäfte
- Werkstätten, Handwerksbetriebe und Gewerbeflächen
So arbeiten wir zusammen
1. Erstgespräch und Bedarfsklärung
Unverbindliches Erstgespräch zur Klärung Ihrer Betriebsstruktur, Nutzung und Brandschutzanforderungen. Individuelles Angebot – transparent, fair und auf Ihre Anforderungen abgestimmt.
2. Bestandsaufnahme vor Ort
Termin zur Bestandsaufnahme vor Ort. Erfassung aller relevanten Gebäudeteile, Nutzungen, Brandschutzeinrichtungen, Besonderheiten und organisatorischen Abläufe.
3. Erstellung der Brandschutzordnung
Erstellung der Brandschutzordnung Teil A, B und C normgerecht und betriebsspezifisch. Auf Basis der Bestandsaufnahme und aktueller Normen.
4. Prüfung und Freigabe
Übergabe aller Teile zur Prüfung und Freigabe. Anpassungen auf Wunsch, bis alles passt.
5. Übergabe und Einführung
Übergabe der Dokumente digital und auf Wunsch gedruckt – fertig zur Nutzung, Aushang und Unterweisung. Unterstützung bei der Einführung und auf Wunsch regelmäßige Aktualisierung.

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