Externe Fachkraft
für Arbeitssicherheit

Kompetente Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2

Icon Digitalisierung und Prozesse

Als Geschäftsführer eines kleinen oder mittelständischen Unternehmens sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihren Betrieb sicherheitstechnisch zu betreuen. Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV Vorschrift 2 regeln, in welchem Umfang eine Fachkraft für Arbeitssicherheit tätig sein muss — unabhängig davon, ob diese Stelle intern besetzt oder extern vergeben wird.

Für viele KMU ist die externe Lösung die wirtschaftlich und fachlich sinnvollere Wahl: qualifizierte Betreuung auf Abruf, ohne die Kosten und den internen Aufwand einer Festanstellung. THW Unternehmensberatung GmbH ist seit über 25 Jahren als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit tätig — für Betriebe aus dem produzierenden Gewerbe, sozialen Einrichtungen, kommunalen Betrieben und Dienstleistungsunternehmen.

Was eine Fachkraft für Arbeitssicherheit leistet

Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit berät und unterstützt die Unternehmensleitung und die Führungskräfte in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Sie ist kein Kontrolleur — sie ist Ihr betrieblicher Experte für Prävention.

Zu den Kernaufgaben gehören:

  • Systematische Gefährdungsbeurteilungen: Identifikation und Bewertung von Gefahrenquellen an Arbeitsplätzen und in Arbeitsprozessen — die gesetzliche Grundlage jedes betrieblichen Arbeitsschutzkonzepts.
  • Regelmäßige Begehungen: Begehung von Arbeitsstätten, Maschinen und Abläufen; Feststellung von Mängeln und Erarbeitung von Maßnahmen.
  • Betriebsanweisungen und Unterweisungen: Erstellung rechtssicherer Betriebsanweisungen und Vorbereitung bzw. Begleitung von Mitarbeiterunterweisungen.
  • Beratung bei Investitionen: Bewertung geplanter Beschaffungen (Maschinen, Anlagen, Arbeitsmittel) vor der Anschaffung — nicht nach einem Unfall.
  • Unfallanalyse und Prävention: Untersuchung von Arbeitsunfällen, Ableitung von Maßnahmen zur Vermeidung künftiger Ereignisse.
  • Dokumentation und Nachweisführung: Aufbau einer revisionssicheren Dokumentation, die bei Behördenkontrollen und Berufsgenossenschaftsprüfungen standhält.
  • Koordination mit Betriebsarzt und Sicherheitsbeauftragten: Abstimmung im Arbeitsschutzausschuss und mit weiteren betrieblichen Funktionsträgern.

Unsere Leistungen als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit

Icon Arbeits- und Gesundheitsschutz

Bedarfsgerechte Betreuung nach DGUV Vorschrift 2

Sie erhalten genau den Betreuungsumfang, den Ihr Betrieb braucht – rechtssicher und ohne Über- oder Unterversorgung.

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Systematische Gefährdungsbeurteilung

Alle Arbeitsplätze werden analysiert, Gefährdungen identifiziert und wirksame Schutzmaßnahmen entwickelt – dokumentiert und nachvollziehbar.

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Regelmäßige Begehungen

Sicherheitsmängel werden frühzeitig erkannt und konkrete Verbesserungsmaßnahmen abgeleitet – bevor Unfälle oder Bußgelder entstehen.

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Betriebsanweisungen und Unterweisungen

Verständliche Betriebsanweisungen für Maschinen, Gefahrstoffe und Tätigkeiten – plus Unterstützung bei der Durchführung von Unterweisungen.

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Beratung bei Investitionen

Schon in der Planungsphase beraten wir zu sicheren Arbeitsmitteln und Anlagen – teure Nachbesserungen werden vermieden.

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Unfallanalyse und Prävention

Unfallursachen werden systematisch analysiert und Maßnahmen entwickelt, um Wiederholungen zu verhindern – messbar weniger Ausfälle.

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Dokumentation und Nachweisführung

Alle Aktivitäten werden dokumentiert – Sie haben jederzeit Nachweise für Behörden und Berufsgenossenschaften verfügbar.

Wann ist eine externe Fachkraft Pflicht?

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet Arbeitgeber grundsätzlich, sobald Beschäftigte im Betrieb tätig sind, für eine sicherheitstechnische Betreuung zu sorgen. Der konkrete Betreuungsumfang (Einsatzstunden pro Jahr) richtet sich nach der DGUV Vorschrift 2, der Beschäftigtenzahl und der Branchenzugehörigkeit. Für Kleinbetriebe bis 50 Beschäftigte sieht die DGUV Vorschrift 2 zudem das sogenannte Unternehmermodell vor, bei dem der Arbeitgeber die Betreuung nach entsprechender Qualifikation teilweise selbst übernehmen kann.

Wichtig: Die Pflicht zur sicherheitstechnischen Betreuung entfällt nicht, weil ein Betrieb klein ist. Gerade KMU-Geschäftsführer haften persönlich, wenn Pflichten aus dem Arbeitsschutz verletzt werden und es zu einem Arbeitsunfall kommt.

Dieser Text dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Die konkreten Betreuungsanforderungen für Ihren Betrieb klären wir gerne im Erstgespräch.

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Wissen Sie, ob Ihre sicherheitstechnische Betreuung den aktuellen gesetzlichen Anforderungen entspricht? Wir helfen Ihnen, das schnell und unkompliziert zu klären.

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Vorteile einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit

Kosten- und Ressourceneffizienz: Eine interne Fachkraft für Arbeitssicherheit bindet Personalkapazität und erfordert kontinuierliche Fortbildung. Als externer Dienstleister bringen wir sofort einsatzbereites Fachwissen mit — ohne Einarbeitungszeit und ohne feste Personalkosten.

Unabhängiger Blick: Eine externe Fachkraft kann Risiken benennen, ohne betriebsblind zu sein. Das ist ein Vorteil, den eine interne Lösung strukturell selten bieten kann.

Aktuelle Rechtskenntnisse: Arbeitsschutzrecht, DGUV-Vorschriften und technische Normen ändern sich regelmäßig. Wir sind am Puls der aktuellen Anforderungen — und halten Ihren Betrieb auf dem Stand, ohne dass Sie selbst jede Änderung verfolgen müssen.

Digitale Unterstützung: THW nutzt digitale Werkzeuge für Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungsnachweise und Prüffristen-Management. Das spart Zeit in der Dokumentation und schafft Transparenz über alle offenen Maßnahmen.

Für wen ist eine externe Fachkraft geeignet?

Die externe Lösung eignet sich besonders für:

  • KMU ohne eigene Sicherheitsfachkraft im Betrieb
  • Unternehmen, die ihre Betreuungsqualität verbessern möchten
  • Betriebe, die eine neue Zertifizierung (z. B. ISO 45001) anstreben
  • Geschäftsführer, die Haftungsrisiken konkret reduzieren wollen

Wir betreuen Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe, sozialen Einrichtungen, dem Handwerk, kommunalen Betrieben und weiteren Branchen.

In 4 Schritten zur sicheren Betreuung

Erstgespräch: Wir klären Ihre Ausgangssituation, Branche und Beschäftigtenzahl — ohne Verpflichtung.

Bestandsaufnahme: Wir analysieren den Status quo Ihres Arbeitsschutzes und identifizieren Handlungsbedarf.

Konzept und Bestellung: Wir erarbeiten ein bedarfsgerechtes Betreuungskonzept nach DGUV Vorschrift 2 und werden offiziell als Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt.

Laufende Betreuung: Regelmäßige Begehungen, Dokumentation, Unterweisungen und Beratung — so dass Ihr Betrieb dauerhaft rechtssicher aufgestellt ist.

Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit, kompetent und verlässlich

Erfüllen Sie Ihre gesetzliche Betreuungspflicht mit erfahrenen Experten. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Gespräch über Ihren Bedarf. Wir erstellen Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot.

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