Externer Datenschutzbeauftragter

Rechtssichere Betreuung nach DSGVO

Datenschutz ist kein Luxus, sondern gesetzliche Pflicht. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verpflichten viele Unternehmen dazu, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Dieser überwacht die Einhaltung der Datenschutzvorschriften, berät die Geschäftsführung und fungiert als Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden und Betroffene.

Doch nicht jedes Unternehmen verfügt über eigenes Personal mit der erforderlichen Fachkunde und Erfahrung. Zudem kann die Bestellung eines internen Datenschutzbeauftragten mit Interessenkonflikten, Kündigungsschutz und Ressourcenbindung verbunden sein.

Hier kommt der externe Datenschutzbeauftragte ins Spiel: Er übernimmt alle Aufgaben professionell, unabhängig und rechtssicher – ohne Ihre internen Ressourcen zu belasten.

Was macht ein Datenschutzbeauftragter?

Der Datenschutzbeauftragte ist die zentrale Fachperson für alle Fragen des Datenschutzes im Unternehmen. Er unterstützt die Geschäftsführung bei der Umsetzung der DSGVO und des BDSG und überwacht die Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Anforderungen.

  • Beratung und Unterrichtung des Unternehmens und der Beschäftigten in allen Datenschutzfragen
  • Überwachung der Einhaltung der DSGVO, des BDSG und weiterer Datenschutzvorschriften
  • Unterstützung und Beratung bei Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA)
  • Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden (z. B. Landesdatenschutzbeauftragte) und betroffene Personen (Kunden, Mitarbeitende, Geschäftspartner)
  • Überwachung und Pflege des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten
  • Prüfung und Freigabe von Verträgen zur Auftragsverarbeitung (AV-Verträgen)
  • Beratung und Begleitung bei Datenpannen und Meldepflichten
  • Durchführung von Schulungen und Sensibilisierungen der Mitarbeitenden
  • Unterstützung bei der Erstellung von Datenschutzkonzepten, Richtlinien und technisch-organisatorischen Maßnahmen (TOMs)

Unsere Leistungen als externer Datenschutzbeauftragter

Bestellung als externer Datenschutzbeauftragter

Übernahme der Funktion des Datenschutzbeauftragten nach Art. 37 DSGVO und § 38 BDSG mit Erfüllung aller gesetzlichen Anforderungen.

Datenschutz-Bestandsaufnahme und Gap-Analyse

Systematische Bestandsaufnahme, Identifikation von Lücken und Aufzeigen konkreter Handlungsbedarfe.

Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT)

Erstellung und Pflege des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO sowie kontinuierliche Aktualisierung.

Verträge zur Auftragsverarbeitung

Prüfung und Erstellung von AV-Verträgen mit Dienstleistern sowie Sicherstellung datenschutzkonformer Zusammenarbeit.

Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA)

Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen bei risikoreichen Verarbeitungen mit nachvollziehbarer Dokumentation der Ergebnisse.

Datenschutzkonzepte und Richtlinien

Erstellung von Datenschutzkonzepten, Richtlinien und Prozessbeschreibungen, die auf Ihre Organisation zugeschnitten sind.

Schulung und Sensibilisierung

Schulung Ihrer Mitarbeitenden in Datenschutz und DSGVO sowie Schaffung von Bewusstsein für datenschutzkonformes Verhalten.

Beratung und Vertretung

Beratung bei Datenpannen, Betroffenenanfragen und Auskunftsersuchen sowie Vertretung gegenüber Aufsichtsbehörden bei Prüfungen.

Ihre Vorteile mit einem externen Datenschutzbeauftragten

Die Beauftragung eines externen Datenschutzbeauftragten bietet Ihnen zahlreiche Vorteile – insbesondere im Hinblick auf Rechtssicherheit, Flexibilität und Kosteneffizienz.

Sie erfüllen Ihre gesetzlichen Pflichten nach DSGVO und BDSG rechtssicher und lückenlos. Sie profitieren von aktueller Fachkenntnis und langjähriger Praxis in unterschiedlichsten Branchen und Unternehmensgrößen. Sie vermeiden Interessenkonflikte, Kündigungsschutz und Ressourcenbindung, die bei internen Datenschutzbeauftragten entstehen können.

Zudem minimieren Sie Bußgeldrisiken durch professionelle Dokumentation und lückenlose Nachweisführung. Sie erhalten klare Handlungsempfehlungen bei Datenpannen, Betroffenenanfragen oder Behördenanfragen und können flexibel auf Veränderungen reagieren – ohne langfristige Personalbindung oder Schulungsaufwand.

Die wichtigsten Vorteile im Überblick:

  • Erfüllung gesetzlicher Pflichten nach DSGVO und BDSG
  • Aktuelle Fachkenntnis und langjährige Praxis
  • Vermeidung von Interessenkonflikten und Kündigungsschutz
  • Minimierung von Bußgeldrisiken durch professionelle Dokumentation
  • Klare Handlungsempfehlungen bei Datenpannen und Behördenanfragen
  • Flexibilität ohne langfristige Personalbindung oder Schulungsaufwand

Wann ist ein Datenschutzbeauftragter erforderlich?

Die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ergibt sich aus Art. 37 DSGVO und § 38 BDSG. Ein Datenschutzbeauftragter ist erforderlich, wenn:

  • in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind (§ 38 Abs. 1 BDSG),
  • die Kerntätigkeit des Unternehmens in der umfangreichen Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten besteht (z. B. Gesundheitsdaten, biometrische Daten),
  • die Kerntätigkeit in der umfangreichen regelmäßigen und systematischen Überwachung von Personen besteht (z. B. Videoüberwachung, Tracking, Profiling),
  • Verarbeitungen durchgeführt werden, die einer Datenschutz-Folgenabschätzung unterliegen (Art. 35 DSGVO),
  • das Unternehmen geschäftsmäßig personenbezogene Daten zum Zweck der Übermittlung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Werbezwecken verarbeitet.

Auch wenn keine gesetzliche Pflicht besteht, kann die freiwillige Bestellung eines Datenschutzbeauftragten sinnvoll sein – insbesondere bei komplexen Datenverarbeitungen, internationalen Geschäftsbeziehungen oder hohen Compliance-Anforderungen.

Typische Fälle:

  • Unternehmen mit mindestens 20 Personen in der Datenverarbeitung
  • Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten (Gesundheit, Biometrie)
  • Umfangreiche Überwachung von Personen (Videoüberwachung, Tracking, Profiling)
  • Verarbeitungen mit Datenschutz-Folgenabschätzung
  • Geschäftsmäßige Datenverarbeitung zu Werbe- oder Marktforschungszwecken
  • Freiwillige Bestellung bei komplexen oder internationalen Datenverarbeitungen

So arbeiten wir zusammen

Die Zusammenarbeit beginnt mit einem unverbindlichen Erstgespräch, in dem Ihre Datenverarbeitungen, Ihre Branche und Ihre Datenschutzanforderungen geklärt werden. Anschließend erhalten Sie ein individuelles Angebot – transparent, fair und auf Ihre Unternehmensgröße abgestimmt.

Nach Ihrer Beauftragung starten wir mit einer Datenschutz-Bestandsaufnahme und Gap-Analyse, um den aktuellen Stand zu erfassen und den Handlungsbedarf zu ermitteln. Wir melden uns bei der zuständigen Aufsichtsbehörde als Ihr Datenschutzbeauftragter an und beginnen mit der Umsetzung aller erforderlichen Maßnahmen.

Gemeinsam mit Ihnen erstellen wir das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, prüfen und erstellen AV-Verträge, führen Datenschutz-Folgenabschätzungen durch und schulen Ihre Mitarbeitenden. Sie erhalten regelmäßige Berichte über den Status Ihres Datenschutzes, offene Maßnahmen und anstehende Aufgaben – transparent, nachvollziehbar und jederzeit abrufbar.

Bei Fragen, Datenpannen, Betroffenenanfragen oder Behördenanfragen stehen wir Ihnen als fester Ansprechpartner zur Verfügung.

Die wichtigsten Schritte:

  1. Erstgespräch und Bedarfsklärung
  2. Individuelles Angebot
  3. Datenschutz-Bestandsaufnahme und Gap-Analyse
  4. Anmeldung bei der Aufsichtsbehörde
  5. Erstellung VVT, AV-Verträge, DSFA und Schulungen
  6. Regelmäßige Berichte und laufende Betreuung
  7. Ansprechpartner bei Datenpannen und Behördenanfragen

Interesse oder
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