Die externe Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt Sie bei der Erfüllung Ihrer Arbeitgeberpflichten nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Dazu gehören: Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungen, Begehungen, Beratung zu Arbeitsmitteln und PSA, Unterstützung bei Unfalluntersuchungen sowie die Zusammenarbeit mit Berufsgenossenschaften und Behörden.












